














Hier können Sie sich zielgerichtet über die Behandlungsmöglichkeiten Ihrer Diagnose informieren!

Seit dem 1. Juli 2001 haben Menschen, die in ihrer körperlichen geistigen oder seelischen Gesundheit längerfristig beeinträchtigt sind, einen Rechtsanspruch auf die ärztliche Verordnung von Rehabilitationssport. Das Heilmittelbudget des verordnenden Arztes wird dadurch nicht belastet.
Der Verein für Gesundheitsförderung Zwickau e.V. ist anerkannt und berechtigt, Rehabilitationssport durchzuführen.
Zu den Vereinsangeboten gehören:
Rehabilitationssport müssen ärztlich verordnet werden.
Hierbei übernehmen die Krankenkassen die Kosten.
Die Übungsstunden finden auf dem Grundstück des Schlobigplatz 20 im Gebäude des ARZ Zwickau und im Cardio-Fitness-Studio im Johannisbad (5 Gehminuten vom ARZ Zwickau) statt.
Der Verein verfügt über die entsprechende Anerkennung und qualifizierte Übungsleiter.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Vereinsseite:
www.rehasport-zwickau.de.
Der Verein ist Mitglied im:

